Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen für die Dauer der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen Zuzahlungen (bei Erwachsenen ab 18 Jahren 10 Euro/Tag für maximal 28 Tage) keine weiteren Kosten.
Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie gegen Aufpreis folgende Sonderleistungen wählen:
Neben einer erstklassigen medizinischen Versorgung, auf Wunsch durch die
persönliche Betreuung unserer Chefärzte, bieten wir Ihnen mit unserer
modernen interdisziplinären Wahlleistungsstation im 4. OG eine besondere
Umgebung, um Ihnen den bevorstehenden Krankenhausaufenthalt so angenehm
wie möglich zu gestalten.
Die speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgestattete Wahlleistungsstation unserer Klinik bietet eine Vielzahl von Serviceleistungen.
Ein
besonderes Einrichtungskonzept sorgt für ein Ambiente zum Wohlfühlen.
Durch hochwertige Möbel, edle Materialien und ausgewählte Farben wurde
eine angenehme und beruhigende Atmosphäre geschaffen. In den sehr
geräumigen Zimmern steht Ihnen die modernste Medientechnik zur
Verfügung. Großzügig angelegte Bäder setzen unser Komfortkonzept fort –
Hand- und Badetücher, Bademantel sowie eine Auswahl an Kosmetikartikeln
liegen für Sie bereit. Als Patient auf unserer interdisziplinären
Wahlleistungsstation stehen Ihnen folgende Komfortelemente im Einzelnen
zur Verfügung, die im Zimmerpreis enthalten sind:
Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen die Ärzte. Bitte haben Sie Vertrauen zu ihnen und beachten Sie deren Anordnungen und Empfehlungen. Unsere Ärzte sind gerne bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung zu beantworten, entweder während der Visite oder nach Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.
Es ist verständlich, dass auch Ihre Angehörigen wissen möchten, wie es Ihnen geht. Die Ärzte, wie auch alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses, unterliegen aber der Schweigepflicht. Auskünfte sind deshalb nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich. Dies sollten Sie zuvor mit dem Stationsarzt abklären.
Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wenn Ihre Gesundheit
soweit wieder hergestellt ist, dass ein weiterer stationären Aufenthalt
nicht mehr notwendig ist und Sie nach Hause entlassen werden können.
Haben Sie noch entliehene Gegenstände, wie z.B. Schienen, Gehhilfen
etc.? Dann geben Sie diese bitte der Stationsleitung zurück.
Den Entlasungsbrief für Ihren Arzt erhalten Sie in der Regel bereits am Tag der Entlassung mit.
Wollen Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung des Arztes vorzeitig verlassen, müssen Sie durch Unterschrift bestätigen, dass Sie die Verantwortung für alle etwaigen Folgen selbst übernehmen. Bedenken Sie bitte, dass solch ein Schritt auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann. Die Entlassung kann aber auch bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Hausordnung oder durch ungebührliches Verhalten erfolgen.
Eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung unserer Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung gewährleisten wir durch ein standardisiertes Entlassmanagement. Die Planung und Durchführung des Entlassmanagement erfolgt patientenindividuell in einem multiprofessionellen Team.
Weiterführende Informationen zum Entlassmanagement finden Sie unter folgendem Link: Patienteninformation Entlassmanagement
Bei zusätzlichem Informationsbedarf erreichen Sie uns
Montag bis Freitag 09:00-19:00 Uhr
Samstag/Sonntag 10:00-14:00 Uhr
über die Rufnummer Tel. (0 67 31) 4 07-0
Im Rahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern wird mit Beginn des Jahres 2011 ein Verfahren zur sicheren Erhebung von Langzeit-Qualitätsdaten bei endoprothetischen Operationen (Hüfte und Knie) getestet.